Die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) treffen Pferdesportler mit besonderer Härte. Derzeit herrscht viel Unsicherheit darüber, wie die Versorgung der Pferde sichergestellt werden kann. Die FN setzt sich auf politischer Ebene dafür ein, dass Pferdebetriebe und Reitvereine unter bestimmten Vorgaben im Sinne der Gesundheit von Menschen und Tieren agieren können. Die FN rät deshalb den Betrieben und Vereinen, Notversorgungspläne aufzustellen.
„Das Coronavirus bringt uns in eine noch nie da gewesene Situation. Wir sind mit absolut berechtigten, aber scharfen und einschneidenden Maßnahmen der Behörden konfrontiert und wir sind aufgefordert, ihnen Rechnung zu tragen. Wir alle haben eine gesellschaftliche Verantwortung. Als Pferdesportler haben wir allerdings noch eine Aufgabe: Unsere Pferde im Rahmen des absolut Notwendigen zu versorgen und zu bewegen. Wir setzen uns auf politischer Ebene dafür ein, dass das auch unter den Maßgaben zur Eindämmung des Virus möglich ist“, erklärt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.
Die Situation ist deutschlandweit unterschiedlich, denn bisher gibt es nicht in allen Bundesländern einheitliche Vorgaben. „Wir bemühen uns darum, auf Grundlage des Tierschutzgesetzes eine sachgerechte Regelung für die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde zu erwirken. Mit dem BMEL haben wir bereits darüber gesprochen“, erklärt der Generalsekretär. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hält die Position der FN für nachvollziehbar und berechtigt. Jedoch müssen nun die einzelnen Bundesländer konkrete Vorgaben erlassen. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gibt es bereits gute Regelungen. „Gemeinsam mit unseren Mitgliedsverbänden werben wir nun bei den einzelnen Landesministerien dafür, dass auch in den verbleibenden Bundesländern Vorgaben im Sinne des Pferdesports erlassen werden“, so Lauterbach. „Bei diesen Vorgaben geht es jetzt nicht mehr darum, ob Reitunterricht stattfinden darf oder nicht, sondern allein darum, dass die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde sichergestellt wird. Wir raten dringend dazu, sich auch an diese Vorgaben zu halten.“
Mit folgender Position wenden sich FN und Mitgliedsverbände an die Ministerien
Vereine und Betriebe müssen Maßnahmen ergreifen, die gleichzeitig die Gesundheit der Menschen UND der Pferde unter den Tierschutzvorgaben sicherstellen. Dazu gehören die Versorgung und Bewegung der Pferde sowie die Tiergesundheit – stets unter der Maßgabe, dass bestimmte Hygiene-Regeln eingehalten werden, um das Virus nicht noch weiter zu verbreiten.
Für alle Pferde auf der Reitanlage muss folgendes sichergestellt sein:
- Pferdegerechte Fütterung
- Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
- Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Hat es Verletzungen?)
- Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B. Reiten/Longieren) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie die Gesunderhaltung des Pferdes
- Notwendige tierärztliche und/oder therapeutische Versorgung
- Dringend notwendige Versorgung durch den Schmied
Alle Menschen auf der Reitanlage müssen sich an folgende Hygiene-Regeln halten:
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall/die Reitanlage nicht betreten
- Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall/zur Reitanlage
- Jedweder Kontakt der Menschen untereinander muss vermieden werden, auch auf Begrüßungsrituale muss verzichtet werden
- Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten
- Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen und sich entsprechend gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug etc. angefasst werden
- Einweghandtücher sind zu benutzen
- Nach der Versorgung der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen und sich abermals gründlich die Hände zu waschen sowie zu desinfizieren, bevor der Heimweg angetreten wird
- Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen
- Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination des Betriebsleiters
- Die Aufenthalts-/Sozialräume bleiben geschlossen
Reitschulen/Schulpferde
Durch den Ausfall des Reitunterrichts für Reitschulen muss die Bewegung der Pferde durch einen Notbewegungsplan (s. unten) sichergestellt werden. Hier sind strikte hygienische sowie regionale und bundesweite behördliche Vorgaben unbedingt zu beachten. Unter dieser Maßgabe hält die FN folgendes für fachlich notwendig:
- Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter erstellt einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung der Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen
- Es werden Anwesenheitszeiten vorgegeben, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall/auf der Reitanlage befinden, zu minimieren
- Die einzelnen Pferde müssen nachweislich den Reitern zugeordnet werden. Dies ist zu dokumentieren.
- Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter muss die Anwesenheitszeiten dokumentieren
- Nur Reitschüler, die eigenständig ein Pferd vorbereiten, reiten und nachher versorgen können, sind von der verantwortlichen Person des Vereins/Betriebs auf freiwilliger Basis dafür vorzusehen
- Die fachkompetente Koordination/Zuteilung dieser „Notbewegungshelfer“ übernimmt entweder der Betriebsleiter, ein Vorstandsmitglied oder der leitende Reitlehrer
- Die Pferdebewegung auf dem Reitplatz/in der Reitbahn bedarf einer fachkundigen Aufsicht, die die Sicherheit gewährt
- Bei der Versorgung und Bewegung der Pferde sind jedwede Kontakte zu anderen Reitern und aufsichtführenden Personen zu vermeiden sowie ein Abstand von mehreren Metern einzuhalten
- Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter.)
Pensionsställe/Privatpferde
Um die Versorgung und Bewegung der Pensionspferde sicherstellen zu können, benötigt der Betriebsleiter Unterstützung durch die Besitzer bzw. Reiter. Auch hier sind strikte hygienische sowie regionale und bundesweite behördliche Vorgaben unbedingt zu beachten. Unter dieser Maßgabe hält die FN folgendes für fachlich notwendig:
- Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter erstellt einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung der Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen
- Es werden Anwesenheitszeiten vorgegeben, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall/auf der Anlage befinden, zu minimieren
- Die Einbestellung von Tierarzt und Schmied erfolgt nur durch die verantwortliche Person des Betriebs/Vereins
- Bei der Versorgung und Bewegung der Pferde sind jedwede Kontakte zu anderen Einstallern zu vermeiden und ein Abstand von mehreren Metern einzuhalten
- Räumliche Abstände zum Stallpersonal sind in gleicher Weise sicherzustellen
- Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter)
Ansonsten ist um Verständnis zu bitten, dass kein weiterer Publikumsverkehr auf der Reitanlage zuglassen werden kann. Personen, die nicht für die Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind, dürfen die Anlage nicht betreten.
Muster für Bewegungs- und Versorgungspläne sowie „Notversorger“-Formular
Die FN stellt auf ihrer Internetseite www.pferd-aktuell.de/coronavirus unter der Frage „Was müssen Vereine und Betriebe beachten?“ mehrere Dokumente als Download zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel Notbewegungspläne, Pferdeversorgungspläne, Anwesenheitslisten. Außerdem findet sich dort ein Muster-Formular für Personen, die für die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind. Dies sollte auf dem Vereinsbriefpapier ausgedruckt und von den jeweiligen „Notversorgern“ ausgefüllt werden. Die FN rät die „Notversorger“ dringend dazu an, das Dokument stets mit sich zu führen und sich auf der Anlage an die Hygiene-Regeln zu halten.
Text: fn-press